Wie dpa meldet, hat Innenminister Wolfgang Schäuble weiter die Absicht, Fahndern des Bundeskriminalamtes den heimlichen Zugriff auf Computer zu ermöglichen - notfalls will er hierfür auch das Grundgesetz ändern.
Möglicherweise sei eine Ergänzung notwendig, "um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", sagte Schäuble dem Handelsblatt. Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen. Schäuble verwies auf die Grundgesetzänderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung: „Da wurde auch schon mal Artikel 13 ergänzt.“
Die Grünen kritisierten massiv Schäubles Pläne für schärfere Sicherheitsgesetze. „Schäuble opfert ohne Not ganz zentrale Bürgerrechte.“ Ein Sicherheitsgewinn sei durch seine Maßnahmen „überhaupt nicht ersichtlich“, betonte Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele in der Netzeitung. Ebenfalls in der Netzeitung warf die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Schäuble vor, die „unsägliche Sicherheitspolitik“ seines Vorgängers Otto Schily (SPD) fortzusetzen.



















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