Vor dem Hintergrund der Milliardenklage der SCO Group gegen IBM und mit Blick auf SCOs verstärktes Engagement, Linux-Anwender in die Lizenzpflicht zu nehmen, hat Novell ein Indemnification Program ins Leben gerufen, das Novell- bzw. Suse-Kunden von Haftungsansprüchen Dritter freistellen soll. Wir sprachen mit Horst Nebgen, Geschäftsführer Novell Deutschland und Regional Vice President Central Europe bei Novell, über die aktuelle Situation.
Linux Enterprise: Novell hat Mitte Januar ein Indemnification Program angekündigt, mit dem sich Anwender von Suse Linux vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützen können. Was beinhaltet dieses Programm genau und was kostet es die Anwender?
Horst Nebgen: Zur Zeit bietet das Novell Linux Indemnification Program registrierten Anwendern von Suse Linux Enterprise Server 8 Schutz vor potenziellen Schadensersatzansprüchen, die aus bestimmten urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen beim Einsatz von Linux resultieren könnten. Das Novell Indemnification Program ist auf die Bedürfnisse von Unternehmenskunden zugeschnitten, die Linux einsetzen. Die Teilnahme an diesem Programm ist kostenlos - die Kunden müssen lediglich bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen sie nach dem 12. Januar 2004 einen Upgrade-Schutz sowie qualifizierten technischen Support von Novell oder einem autorisierten Novell- oder Suse Linux-Partner erworben haben. Der Kunde muss die Vertragsbedingungen akzeptieren. In naher Zukunft plant Novell, dieses Programm künftig auch auf andere Produkte auszuweiten.
LE: Wie wichtig ist ein solcher Schutz aus Ihrer Sicht für Firmenkunden?
Nebgen: Unternehmen, die strategische Investitionen in Linux beabsichtigen, erwarten einen Schutz vor Urheberrechtsansprüchen Dritter und den damit verbundenen möglichen Rechtsstreitigkeiten und Kosten. Bei proprietärer Software ist dies in der Regel Bestandteil des Lizenzvertrages. Bisher war bei Linux ein derartiger Schutz nicht vorgesehen. Novell schließt nun diese Lücke. Immer mehr Unternehmen erwägen den Einsatz von Linux auch in unternehmenskritischen Bereichen. Daher ist es für die Unternehmen wichtig, vor eventuellen Schadensersatzansprüchen geschützt zu sein.
LE: Wie sehen Sie den konkreten Fall SCO im Hinblick auf seine Auswirkungen für Linux-Anwender?
Nebgen: Dem Fall SCO wird in den USA deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet als in Deutschland. Dennoch sind solche Streitigkeiten schädlich und wirken sich in einem gewissen Maße hemmend auf die Verbreitung von Linux in Unternehmen aus. Mit dem Indemnification Program beseitigen wir diese Unsicherheiten, sodass die Unternehmen wieder die notwendige Sicherheit für den Einsatz von Linux haben.
LE: Zur Frage, wer überhaupt das Urheberrecht an Unix besitzt, gab es in den letzten Monaten ja einige Auseinandersetzungen zwischen SCO und Novell. Wie sieht die Position von Novell hierzu aus?
Nebgen: Aus Novells Position in der historischen Eigentümerkette an Unix und UnixWare resultieren verschiedene Rechte. Diese Rechte umfassen u.a. Novells Recht, Unix-Technologie zu lizenzieren gemäß eines Lizenzvertrages zwischen SCO und Novell, einschließlich des Rechts, Novell-Kunden die Nutzung dieser Unix-Technologie zu betriebsinternen Geschäftszwecken einzuräumen. Darüber hinaus hat Novell das Recht, in Vertretung für SCO im Hinblick auf Unix SVRX-Lizenzen zu handeln, gemäß den zwischen Novell und SCO abgeschlossenen Kaufverträgen. Außerdem umfassen diese Rechte die Registrierung der Urheberrechte an Unix SVRX, in Übereinstimmung mit Novells Position, Eigentum und Urheberrechte daran zu halten. Wir haben unseren Anspruch, der Inhaber des Urheberrechtes zu sein, registriert, um Unklarheiten auszuschließen: Novell ist der Überzeugung, dass die Inhaberschaft am Urheberrecht bei Novell verbleibt.
LE: Glauben Sie, dass nach der gerichtlichen Klärung der SCO-Klage gegen IBM alle Urheberrechtsfragen rund um Linux geklärt sind?
Nebgen: Streitigkeiten um Urheberrechte sind nie ganz auszuschließen, zumal der professionelle Einsatz von Linux einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Wichtig für die Unternehmen ist aber, dass sie - geschützt durch die Indemnification Programme - von solchen Streitigkeiten und Forderungen nicht betroffen sein werden.
LE: Vielen Dank für das Gespräch.
Weitere Informationen finden Sie unter www.novell.com/de-de.